Stand : 26.01.2003
§ 1 Name und Sitz
· 1. Der Verein führt den Namen „ 1. Fan-Club Nordhessen-Arena und wird nicht in das Vereinsregister eingetragen .
· 2. Der Sitz ist Kassel.
· 3. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
§ 2 Ziel und Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
· · Den Fans der Kassel Huskies und allen Eishockeyinteressierten, die Möglichkeit zugeben über den Sport zu diskutieren und sich über die Vereinshomepage zu informieren
· · Organisation von Fan-Fahrten zu Auswärtsspielen der Kassel Huskies
· · Unterstützung der Jugendarbeit des Eishockeyclubs Kassel falls diese gewünscht wird
· · Organisation einer Fan-Club - Saisonabschlussfeier
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, die Zwecke und Ausgaben des Fan Clubs „ 1. Fan-Club Nordhessen-Arena zu fördern und zu unterstützen.
Der Verein umfaßt
· a) ordentliche Mitglieder über 18 Jahre,
· b) Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
Die Mitgliedschaft erlischt
· 1. durch Tod
· 2. durch Austritt, dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen, gezahlte Beiträge werden nicht erstattet
· 3. durch Ausschluss Seitens des erweiterten Vorstandes
· a) wenn Beiträge oder andere Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von 6 Monaten rückständig sind und ihre Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ergangener Mahnung erfolgt.
· b) Wegen vereinsschädigenden Verhaltens, gegenüber dem Verein „ EC Kassel Huskies „ oder des Fan-Clubs „ 1. Fan-Club Nordhessen-Arena
· Der Ausschluss bedarf einer Mehrheit von ² / 3 der Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
· Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche dem Verein gegenüber.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und vom vollendeten 18. Lebensjahr ab das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann. Das passive Wahlrecht beginnt vom vollendeten 18. Lebensjahr an.
Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen monatlich im voraus zu entrichten.
Die Mitglieder haben die Möglichkeit sich regelmäßig, per Homepage des Fan-Clubs, über Vereinsnachrichten zu informieren.
§ 5 Verwendung von Vereinsmitteln
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein wird eine eigene Internet-Homepage unterhalten, die anfallenden Gebühren werden aus der Vereinskasse gezahlt.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
· 1. Die Mitgliederversammlung
· 2. Der Vorstand
· Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden
· 2. Vorsitzenden
· 1. Kassierer
· 2. Kassierer
· 1. Schriftführer
· 2. Schriftführer
· Homepageverwalter
· Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit beschließen, daß dazu eine Anzahl Beisitzer tritt.
· Die Kassierer eröffnen ein privates Girokonto und Sparbuch, auf denen ausschließlich Vereinsbuchungen getätigt werden.
· Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten.
· 3. Der erweiterte Vorstand
· Er besteht aus dem Vorstand und den durch die Mitgliederversammlung bestimmten Festausschuss (4 Personen), Fantourbeauftragten, Fanartikelbeauftragten sowie zwei Kassenprüfern.
· Der erweiterte Vorstand tritt ausschließlich zur Entscheidung gem. § 3 Nr. 3 a und b dieser Satzung zusammen.
Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im sinne des § 26 BGB.
4. Fanclub-Homepage
§ 8 Mitgliederversammlung
· 1. Die Mitgliederversammlung ist eine ordnungsgemäße, durch den Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder.
· 2. Die Hauptversammlung findet alljährlich statt.
· 3. Die Einberufung muß fristgerecht vier Wochen vor der Hauptversammlung in schriftlicher Form erfolgen und muß die Tagesordnung enthalten.
· 4. Die Tagesordnung hat folgende Punkte zu enthalten
· a) Bericht des Vorstandes,
· b) Bericht des Kassenprüfers,
· c) Entlastung des Vorstandes,
· d) Wahlen des Vorstandes,
· Der Vorstand wird mit einfacher Mehrheit auf drei Jahre gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter. Die Wahl des 1. Vorsitzenden hat vor der Wahl der übrigen Mitgliedern in einem besonderen Wahlgang zu erfolgen.
· e) Wahlen der Kassenprüfer,
· Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. Einmalige Wiederwahl ist zulässig, wobei jedoch von den Kassenprüfern jeweils einer ausscheiden muß.
· f) Beschlussfassung über Anträge, die fristgerecht dem 1. Vorsitzenden (eine Woche vor dem Tage der Hauptversammlung) eingereicht werden müssen.
· g) Sonstiges
· Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß von Vorstand einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragt.
Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.
Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.
§ 9 Vorstand und erweiterter Vorstand
Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsmäßige Verwaltung aller Ämter und hat im Behinderungsfalle eines Vorstandsmitgliedes für rechtzeitige Stellvertretung zu sorgen.
Der Vorstand und der erweiterte Vorstand sind bei Bedarf durch den 1. Vorsitzenden, im Behinderungsfalle durch dessen Stellvertreter, einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel 14 Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. In Ausnahmefällen genügt eine Frist von zwei Tagen bei telefonischer Bekanntgabe. Der Vorstand und der erweiterte Vorstand sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand und der erweiterte Vorstand beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der erste Vorsitzende.
Der Vorstand tritt in unregelmäßigen abständen zusammen, jedoch mindesten viermal im Jahr.
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind.
Die Niederschriften sind aufzubewahren.
Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
§ 10 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit ³/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
§ 11 Haftung
Jedes Mitglied haftet nur bis zur Höhe seines Jahresbeitrags. Dies gilt auch für den Vorstand.
Der Verein selbst haftet mit dem gesamten Vereinsvermögens.
§ 12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ³/4 –Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen der Jugendabteilung eines Kasseler Eishockeyvereins zu.
Kassel, den 27.12.2001
Unterschriften der Gründungsmitglieder
gez. Doreen Sichting gez. Michael Gerlach
gez. Thorsten Rettberg gez. Joachim Söllner
gez. Walter Mathias gez. Burkhard Deiß
gez. Bernd Häupl gez. Andreas Heuser
gez. Michael Kölsch gez. Hugo Heuser
Grund letzter Änderungen :
Auf Jahreshauptversammlung beschlossene Änderung in § 7 (Vergrößerung des erweiterten Vorstandes) am 25.01.2003.
gez. Burkhard Deiß (ehem. 2. Schriftführer)
- Auf Jahreshauptversammlung 2006 beschlossene Änderung zu § 4 (Wahlrecht auf 18 Jahre herabzusetzen.)